Sowohl in der Rsp1) als auch im Schrifttum herrscht Uneinigkeit in Bezug auf den zu setzenden Publizitätsakt bei der Verpfändung von Forderungen. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit den kursierenden Thesen auseinander, enthält aber auch bisher unbeschrittene Lösungswege.