Das "Transparenzgebot" des § 6 Abs 3 KSchG spielt in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der Kontrolle von AGB-Klauseln nicht zuletzt im Verbandsprozess (§ 28 KSchG) eine große Rolle. Die angelegten Maßstäbe sind streng; vieles fällt dem Verdikt der Intransparenz zum Opfer. Im folgenden Beitrag werden einige praktisch handhabbare Ansätze zu einer sachgerechten Konkretisierung des Verständlichkeits- und Klarheitsgebots präsentiert, die manche Einseitigkeit zu vermeiden suchen.