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Thesen zur praktischen Handhabung des "Transparenzgebots" (§ 6 Abs 3 KSchG)*)*)Im Gedenken an meinen Vater und Lehrer Franz Bydlinski (20.11.1931 - 7.2.2011), dem dieser Beitrag vermutlich Freude bereitet hätte.

Aufsätzeo. Univ.-Prof. Dr. Peter BydlinskiJBl 2011, 141 Heft 3 v. 14.3.2011

Das "Transparenzgebot" des § 6 Abs 3 KSchG spielt in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der Kontrolle von AGB-Klauseln nicht zuletzt im Verbandsprozess (§ 28 KSchG) eine große Rolle. Die angelegten Maßstäbe sind streng; vieles fällt dem Verdikt der Intransparenz zum Opfer. Im folgenden Beitrag werden einige praktisch handhabbare Ansätze zu einer sachgerechten Konkretisierung des Verständlichkeits- und Klarheitsgebots präsentiert, die manche Einseitigkeit zu vermeiden suchen.

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