Ein Änderungsentwurf des Bundesministeriums für Justiz sieht die Einfügung folgender Bestimmung in das ABGB vor: "Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes kann niemand Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt."