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Keine Schadenersatzansprüche wegen der Geburt eines Kindes?

KorrespondenzUniv.-Prof. i. R. Dr. Dr. h. c. Helmut Koziol, Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner, Dr. Barbara C. SteiningerJBL 2011, 132 Heft 2 v. 16.2.2011

Ein Änderungsentwurf des Bundesministeriums für Justiz sieht die Einfügung folgender Bestimmung in das ABGB vor: "Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes kann niemand Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt."

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