vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3-jährige Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB nur bei synallagmatischem Leistungsverhältnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 2011, 110 Heft 2 v. 16.2.2011

§§ 1041, 1478 und 1486 Z 1 ABGB

§ 90 UrhG:

§ 1486 Z 1 ABGB erfasst nur Forderungen als Gegenleistung für die Lieferung von Sachen bzw die Ausführung von Arbeiten in einem geschäftlichen Betrieb, nicht aber Gegenansprüche bloß aus Anlass solcher Geschäfte. Ansprüche, die nicht als Entgelt für erbrachte Leistungen zu qualifizieren sind, sondern aus der rechtsgrundlosen Verwendung des Vermögens (hier: Planungsleistungen eines Architekten) resultieren, verjähren in 30 Jahren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!