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Unterhalt infolge Eigenkündigung ohne sachliche Rechtfertigung bei niedrigerem Einkommen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 2011, 105 Heft 2 v. 16.2.2011

§ 66 EheG:

Der unterhaltspflichtige (geschiedene) Ehegatte hat sich nach seiner Eigenkündigung ohne sachliche Rechtfertigung so behandeln zu lassen, als hätte er seinen Arbeitsplatz behalten. Er ist auf sein bisheriges Einkommen anzuspannen.

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