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Keine Rückwirkung günstigeren Verjährungsrechts bei "rechtzeitiger" Hemmung der Verjährung?

AufsätzeAss.-Prof. Mag. Dr. Robert DurlJBL 2011, 91 Heft 2 v. 16.2.2011

Hinsichtlich der Strafverfolgungsverjährung (§§ 57 ff StGB) wird in der Kommentarliteratur und in jüngeren Entscheidungen des OGH die Ansicht vertreten, dass generell eine unter früherem Recht eingetretene Hemmung durch eine geänderte Rechtslage im Bereich der Verjährung nicht rückwirkend unwirksam wird. Zwar ist diesen Entscheidungen in concreto im Ergebnis zuzustimmen, nicht aber der Begründung. Gestützt auch auf gegenteilige Rsp des OGH wird gezeigt, dass dieser nicht differenzierende Standpunkt den Lex-mitior-Grundsatz (§ 61 StGB) verletzt, weil er Rechtsänderungen nicht Rechnung trägt, bei denen eine herabgeminderte Bewertung des Tatunrechts auch in der nun maßgeblichen Verjährungsnorm zum Ausdruck kommt.

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