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Prozessabsprachen als Wiederaufnahmegrund / Zur Hemmung des Strafvollzugs bei Erneuerung des Strafverfahrens

RechtsprechungOrdentliche GerichteProf. Dr. Ursula MedigovicJBl 2011, 63 Heft 1 v. 25.1.2011

§§ 353, 362 und 363a StPO:

Verfahrensbeendende Prozessabsprachen widerstreiten dem Gebot der materiellen Wahrheitsfindung und sind daher unzulässig. Unterlässt ein Richter die nach

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