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UN-Kaufrecht: Verlust des Rechts zur Vertragsaufhebung bei teilweiser Unmöglichkeit der Rückstellung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 49 Heft 1 v. 25.1.2011

Art 39 Abs 1 und Art 82 Abs 1 UN-Kaufrecht

§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO:

Bei teilbaren Leistungen verliert der Käufer gem Art 82 UN-Kaufrecht das Recht, die Vertragsaufhebung zu erklären, nur betreffend jenes Teils der Lieferung, den er nicht im Wesentlichen in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er ihn erhalten hat.

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