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40-jährige Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 44 Heft 1 v. 25.1.2011

§§ 1472 und 1489 ABGB:

Die für Schadenersatzansprüche geltende 30-jährige Verjährungsfrist des § 1489 S 2 ABGB wird für die von § 1472 ABGB erfassten Personen nicht auf 40 Jahre verlängert.

OGH 10. 8. 2010, 1 Ob 120/10v (OLG Linz 8. 4. 2010, 2 R 160/09a; LG Salzburg 8. 6. 2009, 4 Cg 74/08h)

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