§ 364 Abs 2 und § 435 ABGB:
Dem Eigentümer eines Superädifikats ist schon wegen des Eigentums am Bauwerk der Rechtsschutz nach § 364 Abs 2 ABGB zuzugestehen. Dass er die Liegenschaft selbst nur prekaristisch nützt, schadet daher nicht.
§ 364 Abs 2 und § 435 ABGB:
Dem Eigentümer eines Superädifikats ist schon wegen des Eigentums am Bauwerk der Rechtsschutz nach § 364 Abs 2 ABGB zuzugestehen. Dass er die Liegenschaft selbst nur prekaristisch nützt, schadet daher nicht.