Ist ein Kontrakt auf beiden Seiten ein unternehmensbezogenes Geschäft, eröffnet das UGB den Parteien bei der Vertragsgestaltung einen größeren Gestaltungsspielraum als das allgemeine Zivilrecht. Damit soll den Besonderheiten und Bedürfnissen des unternehmerischen Geschäftsverkehrs Rechnung getragen werden. Zugleich darf aber nicht übersehen werden, dass auch beim Abschluss beidseits unternehmensbezogener Verträge Ungleichgewichtslagen wie bei einem Verbrauchergeschäft auftreten können. Dann stellt sich die Frage nach einem spezifischen Schutz des unterlegenen Unternehmers. Dazu finden sich in der Rechtsordnung einzelne Spezialvorschriften. Jenseits dieser Regelungen ist aber bis heute weitgehend ungeklärt, ob ein Unternehmer gleich einem Verbraucher zu schützen ist, wenn er seinem Kontrahenten schon strukturell oder auch nur in der konkreten Vertragsschlusssituation entsprechend unterlegen ist. Dem soll im vorliegenden Beitrag näher nachgegangen werden.