A. Einleitung
Die Wirkung von Unionsrichtlinien im innerstaatlichen Recht zählt wohl zu den schwierigsten Bereichen im Recht der EU. Dies einerseits auf Grund der teilweise nur schwer nachvollziehbaren Rsp des EuGH im Grenzbereich zwischen direkter Wirkung und richtlinienkonformer Auslegung nationalen Rechts. Vor allem aber auch, weil die Umsetzung von Richtlinien die Anwendung des gesamten, nationalstaatlich zur Verfügung stehenden Instrumentariums fordert, von (rechtzeitiger und richtiger) Umsetzungsgesetzgebung bis zu allen Formen der Norminterpretation. So scheinen "Klassiker" der Methodenlehre wie Analogieschluss und teleologische Reduktion vor diesem Hintergrund geradezu eine Renaissance zu erleben.