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Aufteilungsverfahren: Bemessung der Ausgleichszahlung, Quotenkompensation bei teilweisem Obsiegen

RechtsprechungOrdentliche GerichteLStA Dr. Robert FucikJBl 2011, 715 Heft 11 v. 14.11.2011

§§ 94 und 95 EheG

§ 78 Abs 2 AußStrG:

Bei Bemessung der Ausgleichszahlung nach § 94 EheG sind auch solche Erträgnisse zu berücksichtigen, die ohne nennenswerte Mühe aus der gemeinschaftlichen Sache von einem Ehegatten bezogen werden (hier: Mieteinnahmen und Förderungszahlungen).

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