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Legalservitut des Betretens und Befahrens eines Grundstücks im Rahmen von Vermessungsarbeiten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 705 Heft 11 v. 14.11.2011

§ 364 Abs 1 ABGB

§ 43 VermG:

§ 43 VermG stellt eine Legalservitut iSd § 364 Abs 1 ABGB dar. Damit wird Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und dessen Mitarbeitern unter anderem das Recht eingeräumt, bei (Vor-)Arbeiten für Vermessungen fremden Grund zu betreten und zu befahren, wenn dies für deren zweckmäßige Durchführung unbedingt erforderlich ist; dabei darf ein Fahrzeug auch abgestellt werden. Durch die Verwendung des Fahrzeugs dürfen aber keine Beeinträchtigungen oder Schäden des Grundeigentümers entstehen.

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