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Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz journalistischer Quellen

KorrespondenzDr. Hans Peter LehoferJBl 2011, 674 Heft 10 v. 14.10.2011

Mit der vorliegenden Entscheidung 13 Os 130/10g1)1)OGH 16.12.2010, 13 Os 130/10g, 136/10i der JBl 2011, 667, abgedruckt in diesem Heft. entwickelt der OGH seine Rsp zum Grundrechtsschutz im strafgerichtlichen Verfahren konsequent weiter und nimmt zur Reichweite des Redaktionsgeheimnisses nach § 31 MedienG im Lichte des Art 10 MRK Stellung. Diese Entscheidungsbesprechung behandelt, nach einem kurzen Blick auf die politischen Begleitumstände des Verfahrens, vor allem die grundrechtliche Dimension, wie sie sich nach der Rsp des EGMR zum Art 10 MRK ergibt.

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