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"13. Familienbeihilfe" anteilig in den "Grundbetrag der Familienbeihilfe" einzubeziehen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 596 Heft 9 v. 17.9.2010

§ 382a EO

§ 8 Abs 8 FLAG (idF vor FamRÄG 2009):

Durch die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September (§ 8 Abs 8 FLAG) erhöht sich auch der "Grundbetrag der Familienbeihilfe" iSd § 382a Abs 2 EO um ein Zwölftel.

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