Art 83 Abs 2 B-VG
Art 6 MRK:
Ein nach rückwirkendem Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2009 durch zwei anstelle nunmehr nur eines Berufsrichters "überbesetztes" Schöffengericht ist kein höherqualifizierter Spruchkörper.
Art 83 Abs 2 B-VG
Art 6 MRK:
Ein nach rückwirkendem Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2009 durch zwei anstelle nunmehr nur eines Berufsrichters "überbesetztes" Schöffengericht ist kein höherqualifizierter Spruchkörper.