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Drohende Verjährung kein Ordinationsgrund

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 526 Heft 8 v. 17.8.2010

§ 28 Abs 1 Z 2 JN:

Wartet der Kläger mit der Geltendmachung von Ansprüchen so lange zu, dass deren Verjährung droht, dann stellt dies - sofern eine längere Verfahrensdauer im Ausland (hier: Türkei) darauf überhaupt Einfluss hätte - keinen in § 28 Abs 1 Z 2 JN anerkannten Ordinationsgrund dar.

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