§ 67 ASGG
§§ 222, 300 ff, 361 und 367 ASVG:
Es besteht keine Pflicht des Sozialversicherungsträgers, über einen - unabhängig von einem Pensionsantrag gestellten - Antrag auf Gewährung von Leistungen der Rehabilitation in der Pensionsversicherung mit Bescheid zu entscheiden.