§ 4 StVG
§§ 25 und 26 EU-JZG:
Ein Vorgehen nach § 4 StVG ist im Fall bereits erfolgter bedingter Übergabe nach § 26 EU-JZG nicht unzulässig.
§ 4 StVG
§§ 25 und 26 EU-JZG:
Ein Vorgehen nach § 4 StVG ist im Fall bereits erfolgter bedingter Übergabe nach § 26 EU-JZG nicht unzulässig.