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Grenzen des Eintrittsrechts nicht selbsterhaltungsfähiger Minderjähriger nach § 14 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 378 Heft 6 v. 14.6.2010

§ 14 MRG:

Auch Minderjährige können nach dem Tod des Hauptmieters in den Mietvertrag eintreten. Aus § 14 Abs 2 und 3 MRG ergibt sich keine Rangfolge der eintrittsberechtigten Personen. Mehrere eintrittsberechtigte Personen treten gemeinsam in den Mietvertrag ein und haften zur ungeteilten Hand (§ 14 Abs 2 MRG).

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