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Beschwerdelegitimation hinsichtlich des Beschlusses auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 200 Heft 3 v. 22.3.2010

§ 61 Abs 2 und § 87 StPO:

Die mit der Verfahrenshilfeverteidigung verbundenen Pflichten resultieren aus dem gerichtlichen Beigebungsbeschluss. Dem aufgrund eines solchen Beschlusses von der Rechtsanwaltskammer bestellten Verteidiger kommt Beschwerdelegitimation zu.

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