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Bundeswettbewerbsbehörde, Auskunftsverweigerung, Rechtsmittel

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2010, 814 Heft 12 v. 21.12.2010

§ 1 AuskunftspflichtG

§ 1 WettbewerbsG:

Gegen Entscheidungen der Bundeswettbewerbsbehörde in Angelegenheiten des AuskunftspflichtG steht die Berufung an den zuständigen Bundesminister offen. Dem steht nicht entgegen, dass der Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde gem § 1 Abs 3 WettbewerbsG weisungsfrei und unabhängig ist.

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