Art 15 f EuGVVO
§ 5j KSchG:
Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 15 EuGVVO erfordert eine vertragliche Bindung zwischen Verbraucher und Unternehmer. § 5j KSchG (Erfüllungsanspruch
Art 15 f EuGVVO
§ 5j KSchG:
Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 15 EuGVVO erfordert eine vertragliche Bindung zwischen Verbraucher und Unternehmer. § 5j KSchG (Erfüllungsanspruch