vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Wechsel von einer Pensionskasse in eine betriebliche Kollektivversicherung bei aufrechtem Arbeitsvertrag*)*)Dieser Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Reinhard ReschJBl 2010, 765 Heft 12 v. 21.12.2010

Der Gesetzgeber hat die Problematik eines Wechsels bei aufrechtem Arbeitsvertrag aus einer bestehenden Pensionskassen-(PK-)Zusage in eine andere PK oder eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge, insb in eine betriebliche Kollektivversicherung (bKV), nur partiell geregelt1)1)Auf die eingeschränkte Möglichkeit eines individuellen Systemwechsels nach Arbeitsvertragsbeendigung (§ 5 Abs 2 und § 6c Abs 2 BPG) bzw nach Leistungsanfall (gem § 6 Abs 5 und § 6c Abs 5 BPG) soll hier nicht eingegangen werden.. Einzugehen ist im Rahmen dieser Untersuchung auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Wechsel sowie auf einen inoffiziellen Ministerialentwurf, der weitergehende Wechselmöglichkeiten schaffen soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte