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Aufhebung eines Schiedsspruchs infolge Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung trotz Antrag

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 724 Heft 11 v. 23.11.2010

§§ 598 und 611 Abs 2 Z 2 ZPO:

Die Nichtbeachtung eines Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch das Schiedsgericht stellt (entgegen der alten Rechtslage) regelmäßig einen Aufhebungsgrund iSd § 611 Abs 2 Z 2 ZPO dar.

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