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Werbung, Trennung vom Programm

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 673 Heft 10 v. 12.11.2010

§ 19 Abs 3 PrivatradioG:

Weist das trennende Element zwischen Werbung und Programm ebenfalls werbende Eigenschaften auf, ist die Trennung für den durchschnittlichen Zuhörer nicht mit der nach § 19 Abs 3 PrR-G erforderlichen Eindeutigkeit erkennbar.

Dem PrR-G ist der Begriff des "Product-Placement" fremd.

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