vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für vorsätzliche Täuschung relevanter Zeitpunkt / Selbsteintritt des Kommissionärs durch einseitiges Rechtsgeschäft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 659 Heft 10 v. 12.11.2010

§§ 870 f und 1487 ABGB

§ 400 UGB:

Macht der Kommissionär (hier: Bank) von seinem Selbsteintrittsrecht (§ 400 HGB/UGB) Gebrauch, so hat er die Wertpapiere, die Gegenstand des Kommissionsvertrags sind, selbst als Verkäufer zu liefern oder als Käufer zu übernehmen. Zur Kommission tritt eine kaufvertragliche Rechtsbeziehung hinzu, die die kommissionsrechtlichen Regeln insofern verdrängt, als sie mit der Position der Parteien als Käufer bzw Verkäufer unvereinbar sind, also vor allem bezüglich der Hauptleistungspflichten. Mangels Mitwirkung des Kommittenten bei der Entstehung des kaufrechtlichen Rechtsverhältnisses kommt dieses durch einseitiges Rechtsgeschäft - Vornahme des Selbsteintritts - zustande, das seine Grundlage in einem entsprechenden Gestaltungsrecht des Kommissionärs findet, das ihm § 400 Abs 1 UGB einräumt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!