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Pfändung einer Internet-Domain

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 594 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 331 EO; § 43 ABGB:

Die Gesamtheit der dem Domain-Inhaber aus seinem Vertrag mit der Registrierungsstelle zustehenden schuldrechtlichen Ansprüche ist nach § 331 EO pfändbar.

Die Pfändung der Rechte aus einer Internet-Domain ist durch ein Verfügungsverbot an den Verpflichteten zu bewirken, während ein darüber hinausgehendes Leistungsverbot an den Drittschuldner unterbleiben kann. Unab-

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