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Zur Enteignungsentschädigung für Wertminderung der Restliegenschaft*)*)Überarbeiteter und mit FN versehener Vortrag, den der Verfasser am 11.9.2008 in Seitenstetten bei der 28. Arbeitstagung der Bundesländer für Grundeinlöse- und Entschädigungsfragen gehalten hat.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Ferdinand KerschnerJBl 2009, 555 Heft 9 v. 1.9.2009

Bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung ist nicht nur der Wert der enteigneten Liegenschaft, sondern auch die Wertminderung der dem Eigentümer verbleibenden Grundstücke zu berücksichtigen. Die Judikatur lehnt dabei aber den Ersatz jener Wertminderung der Restliegenschaft, die durch das Enteignungsprojekt (etwa durch Bestand und Betrieb einer Straße bzw Eisenbahn) entsteht, ab. Der Autor versucht nachzuweisen, dass diese gerichtliche Praxis auf unrichtigen rechtlichen Grundlagen beruht.

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