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Ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung gewonnene Beweise; Missachtung des Gerichts durch vollständige Verschleierung

RechtsprechungOrdentliche Gerichtea. Univ.-Prof. Dr. Hannes SchützJBl 2009, 527 Heft 8 v. 1.8.2009

§§ 5, 106, 107, 234 und 312 ff StPO:

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