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Deliktshaftung des Produzenten einer elektrischen Schalteranlage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 518 Heft 8 v. 1.8.2009

§§ 1295 ff ABGB

§§ 1 ff PHG:

Die deliktische Haftung steht dem Geschädigten gegen den Produzenten einer fehlerhaften Sache alternativ zu einer Haftung aus Vertrag zur Verfügung. Der deliktische Anspruch des geschädigten Dritten kann durch Vereinbarung des Produzenten mit seinem Abnehmer nicht abbedungen werden.

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