Die rechtliche Qualifikation der Staatsgerichtsbarkeit ist in Österreich umstritten. Fraglich erscheint, ob das staatsgerichtliche Verfahren als ein strafrechtliches anzusehen ist oder ob dieser Befund nur auf das Verfahren nach Art 143 B-VG zutrifft. Die vorliegende Untersuchung prüft, ob staatsgerichtliche Verfahren solche über strafrechtliche Anklagen im Sinne des Art 6 MRK sind und dementsprechend den dort verbürgten Garantien entsprechen müssen. In weiterer Folge wird die Konventionskonformität des staatsgerichtlichen Verfahrens auch in Hinblick auf Art 7 MRK und Art 2 des 7. ZPMRK untersucht.