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Unanfechtbarkeit einer Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit

RechtsprechungZivilsachenJBl 2009, 460 Heft 7 v. 1.7.2009

§§ 45 und 104 JN:

Bejaht ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit mit der Begründung, die Parteien hätten eine entsprechende Zuständigkeitsvereinbarung iSd § 104 Abs 1 JN getroffen, so ist die Entscheidung gem § 45 JN unanfechtbar.

OGH 13. 11. 2008, 8 Ob 128/08v (LG Salzburg 3. 7. 2008, 22 R 135/08v; BG Saalfelden 4. 3. 2008, 2 C 115/08v)

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