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Umwandlung einer vollen Nacherbschaft in eine befreite Vorerbschaft: Formgebot für Erbschaftskauf

RechtsprechungZivilsachenJBl 2009, 441 Heft 7 v. 1.7.2009

§§ 608 ff und 1278 Abs 2 ABGB:

Mit der Vereinbarung zwischen Vor- und Nacherben, eine volle Nacherbschaft in eine solche auf den Überrest zu verwandeln, wird es dem Nacherben ermöglicht, durch Schenkungen die Nacherbschaft im Endergebnis zu beseitigen. Auf eine solche Vereinbarung ist die Formvorschrift für den Erbschaftskauf (§ 1278 Abs 2 ABGB) entsprechend anzuwenden.*)*)Vgl dazu die Korrespondenz von Kletecka, Notariatsaktsform für "Befreiungsvereinbarung" bei der Nacherbschaft, in diesem Heft der JBl 2009, 463 ff.

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