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Kein Recht eines Nebenintervenienten auf Zurückweisung eines anderen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 385 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 18 ZPO:

Das Recht, einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention zu stellen, oder auf ein Rechtsmittel in diesem Zusammenhang steht nur den Prozessparteien, nicht aber einem anderen, früher beigetretenen Nebenintervenienten zu.

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