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Antragslegitimation für Erneuerung des Strafverfahrens

RechtsprechungStrafsachena. Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-KrauskopfJBl 2009, 327 Heft 5 v. 1.5.2009

§§ 71 und 363a ff StPO;§§ 6 ff und 41 MedienG;Art 13 und 46 Abs 1 MRK:

Der Privatankläger und der diesem gleichgestellte Antragsteller im selbständigen Entschädigungsverfahren gemäß § 8a MedienG sind zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nicht legitimiert.

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