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Grundrechtliche Grenzen der "Nachträglichen Mitteilung" nach Mediengesetz

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 194 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 10 MedienG

Art 10 MRK:

Eine durch das Gericht (staatlich) aufgetragene Veröffentlichung greift in die durch Art 10 Abs 1 MRK abgesicherte Gestaltungsfreiheit von Medien unmittelbar ein. § 10 MedienG muss demnach dergestalt ausgelegt und angewendet werden, dass die Vorgaben des Art 10 Abs 2 MRK erfüllt sind; eine verfassungskonforme Interpretation unter Berücksichtigung der konkreten Gesamtsituation ist angezeigt.

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