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Kein unumkehrbarer Zustand durch EV

RechtsprechungOrdentliche Gerichteo. Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 2009, 182 Heft 3 v. 1.3.2009

§§ 378 ff und 381 Z 2 EO:

Eine einstweilige Verfügung - auch eine solche nach § 381 Z 2 EO - kann immer nur eine vorläufige Regelung zum Gegenstand haben; sie darf keine Sachlage schaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

OGH 11. 8. 2008, 1 Ob 136/08v (OLG Innsbruck 17. 4. 2008, 4 R 74/08a; LG Innsbruck 22. 2. 2008, 8 Cg 29/08b)

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