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Offene Fragen zu § 1170b ABGB

AufsätzeMag. Simone Högl und Dr. Harald WiesingerJBl 2009, 155 Heft 3 v. 1.3.2009

Gemäß § 1170b ABGB kann der Unternehmer eines Bauwerks vom Werkbesteller eine (teilweise) Sicherstellung des noch ausstehenden Entgelts verlangen. Der folgende Beitrag befasst sich mit strittigen oder noch nicht näher behandelten Fragen zu dieser Bestimmung.

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