§§ 4 und 5 PostG
§ 3 Post-UniversaldienstV:
Informationen und Stellungnahmen der Gemeinden zu einer beabsichtigten Schließung von Postämtern sind in § 4 Abs 5 PostG 1997 idF nach der Novelle 2006 in die Beurteilung des nach dieser Bestimmung zu erstellenden Universaldienstkonzeptes eingebettet. Diese Beurteilung kommt nunmehr dem BMVIT zu. In diesem Rahmen hat das BMVIT auch die Möglichkeit, die Schließung einzelner Geschäftsstellen mit Bescheid zu untersagen.