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Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten für Beiräte einer Privatstiftung

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Johannes ZollnerJBl 2009, 22 Heft 1 v. 1.1.2009

Beiräte erfreuen sich in der Stiftungspraxis einer immer größer werdenden Beliebtheit. Diese werden von Stiftern dazu eingesetzt, Interessen von stiftungsinteressierten Personen (wie etwa Begünstigten) zu kanalisieren, instrumentalisieren und organisationsrechtlich zu verankern. Auf die zahlreichen Fragen, die im Zusammenhang mit Beiräten auftreten können, bietet das Privatstiftungsgesetz keine oder nur unzureichende Antworten. Die für Aufsichtsräte einer Privatstiftung bestehenden Besetzungsregelungen dürfen nicht pauschal auf Beiräte übertragen werden, da diese einerseits ihren Ursprung in ausschließlich dem Aufsichtsrat zustehenden Kompetenzen haben, andererseits auf das dualistische Organisationssystem zugeschnitten sind, welches durch Errichtung eines Beirats nicht automatisch nachgebildet wird.

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