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Konfrontation des gerichtlichen Sachverständigen mit "Privatgutachter" als Verteidigungsrecht

RechtsprechungStrafsachena. Univ.-Prof. Dr. Hubert HinterhoferJBl 2009, 801 Heft 12 v. 1.12.2009

§§ 127, 249 und 281 Abs 1 Z 4 StPO

Art 6 Abs 3 lit d MRK:

Die Konfrontation von gerichtlichen Sachverständigen mit wissenschaftlich fundierter Meinung privat beigezogener Fachleute ist gesetzlich intendiert.

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