§ 34 Abs 2 StGB
Art 6 Abs 1 MRK:
Der für die Beurteilung einer konventionskonformen Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum läuft nicht ab Gerichtsanhängigkeit, sondern beginnt bereits mit dem In-Kenntnis-Setzen des Verdächtigen von der Tatsache, dass gegen ihn wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung ermittelt wird.