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Abtretung von Rechten aus vertraglich vereinbarter Konkurrenzklausel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 711 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1393 ABGB:

Die Rechte aus einer im Rahmen eines Betriebs- oder Betriebsteilkaufs vereinbarten allgemein definierten Konkurrenzklausel können selbständig übertragen werden, soweit nicht von einem vertraglichen Abtretungsverbot auszugehen ist.

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