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Kein Verfügungsrecht ohne Anmerkung des Vorbehalts gem § 469a ABGB

RechtsprechungOrdentliche Gerichtea. Univ.-Prof. Dr. Christian HolznerJBl 2009, 636 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 469a ABGB

§ 94 Abs 1 GBG

§ 54 Abs 1 UGB

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