vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Der Gemeinsame Referenzrahmen: Entstehung - Inhalte - Anwendung" - Ein Tagungsbericht

KorrespondenzMag. Simon M. M. LaimerJBl 2008, 605 Heft 9 v. 1.9.2008

A. Thema und Organisation

Anfang des Jahres 2008 wurde die Interim Outline Edition1)1)Von Bar/Clive/Schulte-Nölke (Hrsg), Principles, Definitions and Model Rules of European Private Law: Draft Common Frame of Reference (DCFR) - Interim Outline Edition (2008). des Akademischen Entwurfs für einen "Gemeinsamen Referenzrahmen (GRR)" oder "Common Frame of Reference (CFR)"2)2)S zur Entwicklung des GRR die Mitteilungen der Europäischen Kommission "zum Europäischen Vertragsrecht" vom 11.7.2001, ABl 2001 C 255, 1; "Ein kohärentes europäisches Vertragsrecht - ein Aktionsplan" vom 12.2.2003, KOM (2003) 68 endg; sowie "Europäisches Vertragsrecht und Überarbeitung des gemeinsamen Besitzstands - weiteres Vorgehen" vom 11.10.2004, KOM (2004) 651 endg. vom durch die Europäische Kommission damit betrauten Konsortium aus - im Bereich des Europäischen Privatrechts seit Jahren tätigen - Wissenschaftlergruppen3)3)Für eine Übersicht über Vorarbeiten, Arbeitsgruppen und die Zusammensetzung des mit der Erstellung des GRR betrauten europäischen Forschungsnetzwerks (CFR-Net) vgl etwa Prisching, Der Gemeinsame Referenzrahmen (GRR) - ein Begriff in aller Munde, ZfRV 2007, 12 (13 f). publiziert. Mit dem Ziel, eine Plattform für die Diskussion über den Gemeinsamen Referenzrahmen zu bieten, luden Herausgeber und Beirat der Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht in Zusammenarbeit mit dem European Legal Studies Institute vom 17. bis 19. April 2008 zu einer unter dem Generalthema "Der Gemeinsame Referenzrahmen: Entstehung - Inhalte - Anwendung" stehenden Tagung an die Universität Osnabrück. Dabei wurde den über 100 Teilnehmern nach dem Eröffnungsvortrag des Hausherrn Martin Schmidt-Kessel (Osnabrück) ein hochkarätiges Team von 21 Referenten präsentiert, wobei es nach Ansicht des Vorsitzenden des ersten Halbtages Christian Baldus (Heidelberg) primär nicht um Information über den Inhalt des nun vorliegenden "Draft Common Frame of Reference (DCFR)" gehen sollte, sondern um eine Analyse seiner Möglichkeiten, seines Potenzials, seiner Grenzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!