A. Thema und Organisation
Anfang des Jahres 2008 wurde die Interim Outline Edition1) des Akademischen Entwurfs für einen "Gemeinsamen Referenzrahmen (GRR)" oder "Common Frame of Reference (CFR)"2) vom durch die Europäische Kommission damit betrauten Konsortium aus - im Bereich des Europäischen Privatrechts seit Jahren tätigen - Wissenschaftlergruppen3) publiziert. Mit dem Ziel, eine Plattform für die Diskussion über den Gemeinsamen Referenzrahmen zu bieten, luden Herausgeber und Beirat der Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht in Zusammenarbeit mit dem European Legal Studies Institute vom 17. bis 19. April 2008 zu einer unter dem Generalthema "Der Gemeinsame Referenzrahmen: Entstehung - Inhalte - Anwendung" stehenden Tagung an die Universität Osnabrück. Dabei wurde den über 100 Teilnehmern nach dem Eröffnungsvortrag des Hausherrn Martin Schmidt-Kessel (Osnabrück) ein hochkarätiges Team von 21 Referenten präsentiert, wobei es nach Ansicht des Vorsitzenden des ersten Halbtages Christian Baldus (Heidelberg) primär nicht um Information über den Inhalt des nun vorliegenden "Draft Common Frame of Reference (DCFR)" gehen sollte, sondern um eine Analyse seiner Möglichkeiten, seines Potenzials, seiner Grenzen.