§§ 1090 und 1091 ABGB
§ 1 MRG:
Für die Abgrenzung von Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht bei Bestandverträgen über Objekte in Einkaufszentren kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.
§§ 1090 und 1091 ABGB
§ 1 MRG:
Für die Abgrenzung von Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht bei Bestandverträgen über Objekte in Einkaufszentren kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.