OGH 14. 2. 2008, 2 Ob 195/07a (LGZ Wien 5. 6. 2007, 44 R 3/07b; BG Innere Stadt Wien 9. 6. 2006, 3 P 237/02d)
§ 176 ABGB:
Die Ersetzung einer gesetzlich erforderlichen Einwilligung oder Zustimmung eines Elternteils durch das Gericht im Einzelfall gem § 176 Abs 1 Satz 3 ABGB erfordert nicht, dass andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre.