Unter Bezugnahme auf die E 15 Os 71/07s1) soll noch einmal die Frage aufgegriffen werden, ob Kontrollorgane von Straßenbahnunternehmen Personen ohne gültigen Fahrausweis erforderlichenfalls bis zur Identitätsfeststellung durch die herbeigerufene Polizei anhalten dürfen2). Der OGH hat eine solche Anhaltung auf das Selbsthilferecht nach §§ 19, 344 ABGB gestützt.